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Timesharing auf den Kanaren? Das sind die Vor- und Nachteile


Timesharing klingt nach einer verlockenden Alternative zum Kauf. Es winkt die Möglichkeit, eine Immobilie im Lieblings-Urlaubsort zu nutzen, aber nicht allein finanzieren zu müssen. Vermeintlich. Denn die Tücke liegt im Detail.

Von Johannes Bornewasser – Lesedauer: 4 Minuten 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Die Mittel sind unterschiedlich, die Folge ist stets ähnlich. Ob offen als Timesharing-Modell angekündigt oder als “Mitgliedschaft” verkauft: Timesharing im Urlaub bedeutet immer das Gleiche. Ob es sich für Sie lohnt, muss individuell betrachtet werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Was ist Timesharing auf den Kanaren?

Beim Timesharing handelt es sich um ein gekauftes Wohnrecht auf Zeit. Oft wird daher auch vom “Ferienwohnrecht” gesprochen. Im Hotel- und Touristikbereich handelt es sich dabei meist um ein Wohnrecht in einer Ferienanlage oder einem Hotelkomplex.

Dieses Wohnrecht wird auf Zeit eingeräumt – meist zwischen einem und 99 Jahren, manchmal aber auch unbefristet. Zu Vertragsbeginn werden meist Einmal-Kosten fällig. Je nach Modell kommen dann laufende Kosten hinzu, beispielsweise für die Instandhaltung.

Normalerweise werden solche Immobilien möbliert angeboten. So können Kunden am Urlaubsort ankommen und gleich in die erholsame Zeit starten.

Was ist der Vorteil beim Timesharing?

In der Theorie hält Timesharing diverse Vorteile bereit: So wird als Preis nur ein Bruchteil dessen fällig, was eine Immobilie beim Allein-Kauf kostet. Zudem werden Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung durch alle Teilnehmer getragen. Auch das Leerstand-Risiko einer zur Vermietung gedachten Immobilie entfällt. Genau wie die Suche nach Mietern, die oft viel Zeit in Anspruch nimmt. Ähnlich ist es beim Nachhalten, ob das Objekt von einem externen Mieter in gutem Zustand zurückgegeben wurde. Denn in einer Timesharing-Immobilie wohnen in der Regel ausschließlich Miteigentümer.

Was sind die Nachteile des Timesharings?

Meist muss das Wohnrecht schon für Jahre im Voraus bezahlt werden. Geht ein Anbieter pleite oder ändern sich die Vorzeichen beim Kunden, beispielsweise wenn die Reise an den Zielort durch eine chronische Krankheit erschwert wird, ist das Geld oft weg oder kann nur aufwendig zurückerlangt werden, lautet die Kritik der Verbraucherschützer.

Auch sind die Verträge oft undurchsichtig, da mehrere Firmen involviert sein können. Zwar lautet das Werbeversprechen oft, dass Kunden Miteigentümer werden, bei genauem hinsehen ist das jedoch oft gar nicht der Fall.

Timesharing-Beispiel im Video

Für wen eignet sich Timesharing?

Ein Ferienwohnrecht ist vor allem dann sinnvoll, wenn feststeht, dass der Urlaub oder beispielsweise die Überwinterung regelmäßig am gleichen Ort stattfindet. Auch für Menschen, die sich ungern neuen Umgebungen hingeben und lieber an einem Ort ankommen, den sie bereits gut kennen, könnte sich ein solches Modell eignen.

Dazu kommt: Wer auch in der Heimat auf Zeit wohnt, kann mit Timesharing gut fahren. So entsteht keine Doppelbelastung durch Miete oder Immobilien-Unterhalt in der Heimat und am Zweitwohnsitz zugleich.

Bringt Timesharing finanzielle Vorteile?

Verbraucherzentralen warnen vor finanziellen Risiken. Beim Ferienwohnrecht sollten die Kosten unbedingt auf die zugesicherten Wochen umgerechnet werden. Denn in vielen Fällen, so heißt es bei den Verbraucherschützern, seien Pauschalreisen mit gleicher Wochenzahl günstiger. Zudem sollte der dann entstehende Quadratmeterpreis des zugesicherten Objekts berechnet und in die Entscheidung einbezogen werden.

Ist Timesharing eine gute Geldanlage?

Oft wird genau das in der Werbung oder den Verkaufsgesprächen gesagt. Verbraucherzentralen meinen: Meist ist Timesharing keine gute Geldanlage. Denn ein Weiterverkauf der Feriennutzungsrechte sei oft gar nicht oder nur mit Schwierigkeiten oder finanziellen Mehrbelastungen möglich. Außerdem können ungeplante Kosten durch die Instandhaltung anfallen. All das hat der einzelne Nutzer nicht selbst in der Hand, sondern muss zahlen, wenn die Mehrheit oder das Unternehmen eine Maßnahme für nötig hält.

Bin ich beim Timesharing abgesichert?

Pauschalreisen bieten viele Vorteile, da das deutsche Recht greift. So bieten beispielsweise Insolvenzversicherungen einen Schutz davor, dass der Reisepreis nach einem Konkurs weg ist. Auch können Preise gemindert werden, wenn vor Ort Mängel festgestellt werden.

Beim Timesharing gibt es derlei Reise-Rechte nicht. Die Rechte des Kunden sind meist in Satzungen oder ähnlichen Vertragstexten geregelt. Dort gibt es auch Klauseln, dass Kunden ihr Anrecht unter gewissen Umständen verlieren. Wer beispielsweise bei Baumängeln Ansprechpartner ist, ist ebenfalls oft nicht sofort ersichtlich.

Kann ich Timesharing-Verträge kündigen?

Timesharing-Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Für dieses Widerrufsrecht gibt es in vielen Ländern klare Regeln. So ist es zum Beispiel in Deutschland verboten, vor dem Ablauf der Frist eine Anzahlung zu fordern oder anzunehmen.

Teilzeit-Wohnrecht-Verträge sind beispielsweise im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch unter den §§ 481 bis 487 BGB geregelt. Demnach sind Kunden vor den Tücken des Time-Sharing geschützt. Allerdings gibt es keine Garantien gegen unseriöser Verkäufer – erst recht dann nicht, wenn der Vertrag mit ausländischem Recht abgeschlossen wurde.

Was ist beim Timesharing zu beachten?

Wie bei so vielen Investitionen gilt: Macht ein Verkäufer Druck, ist er sehr wahrscheinlich nicht seriös. Lassen Sie sich nicht von “kurzzeitigen Angeboten” oder “individuellen Rabatten” ködern.

Sie sollten sich auch nicht durch Renditen locken lassen. Wenn Sie Timesharing betreiben möchten, so kalkulieren Sie rein mit Ihrem Urlaub, nicht aber mit möglichen finanziellen Gewinnen.

Der Verkäufer oder Vertragspartner muss Sie über Ihre genauen Rechte an der Immobilie, sich selbst, das Unternehmen, alle Kosten und viele weitere Punkte informieren. Macht er das nicht ausführlich, sollten Sie gesunden Zweifel walten lassen.

Nicht nur sollte der Vertrag in Ihrer Landessprache ausgestaltet sein, auch sollten Sie per Klausel auf das Recht Ihres Landes bestehen. So können Sie Gesetzgebungen beispielsweise von Scheinfirmen in Steueroasen, in denen die Anbieter gemeldet sind, umgehen.

Wenn Sie von Ihrem Vertragswiderrufsrecht Gebrauch machen wollen, so machen Sie das stets per Einschreiben und innerhalb der Frist. Setzen Sie nie Hoffnung in freiwillige Kulanzleistungen der Anbieter.

Leisten Sie keine Sofort-Anzahlungen für ihr Teilnutzungsrecht oder fordern Sie sie über Ihr Kreditinstitut zurück, falls dies schon geschehen ist.

Sollte Ihnen etwas seltsam vorkommen, konsultieren Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale. Viele Menschen scheuen die mit juristischem Beistand verbundenen Kosten. Langfristig betrachtet können diese jedoch geringer ausfallen als die Kosten einer möglichen Werbefalle.

Timesharing: Beispiel auf Teneriffa

1500 Time-Sharing-Kunden auf Teneriffa verlieren wohl viel Geld
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Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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