10.000 Euro Strafe muss eine Frau auf Teneriffa zahlen. Die Stadtverwaltung befand die Tierhalterin für schuldig, ihren Hund vernachlässigt zu haben. Die Vorwürfe umfassen gleich drei Punkte, in denen die Frau ihr Haustier unter unwürdigen Bedingungen gehalten habe. Und es gibt weitere Fälle.
Laut Vorwurf sei die Frau schuldig, drei “schwerwiegende Verstöße” gegen den Tierschutz begangen zu haben. Dabei ging es um “die Art der Haltung von Tieren”, sofern diese eine “schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit des Tieres” bedeutet. Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 69.2.b. Hinzu käme ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 69.3.c, der das Aussetzen von Tieren als Straftat regelt. Der dritte Vorwurf bezieht sich auf Artikel 69.3.d. Dabei geht es um Versäumnisse, einem Haustier Zugang zur erforderlichen tierärztlichen Versorgung zu ermöglichen.
Außerdem wurden im November weitere, teils schwerwiegende Verstöße registriert. Die Insel-Hauptstadt ahndet solche Fälle inzwischen konsequent – und gewährt dennoch eine “Rabatt-Aktion” auf die Strafen:
10.000 Euro Geldstrafe auf Teneriffa wegen Tierquälerei
Die Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife regelt Sanktionen zum Thema Tierschutz über den Verwaltungsdienst für ökologische Nachhaltigkeit und öffentliche Dienstleistungen.
Die Hunde-Halterin muss demnach eine 10.000-Euro-Geldstrafe bezahlen. Sollte sie sich weigern, wird die Stadtverwaltung eine Zwangsvollstreckung einleiten. Auch dies wird über die Gemeinde-Satzung geregelt.
Teneriffa: Weitere Fälle von Vernachlässigung und Tierquälerei
Außerdem wurde im November ein Strafverfahren gegen einen Einwohner Teneriffas wegen “Behinderung der Kontrolltätigkeit der Gemeindeverwaltung in Einrichtungen oder Wohnungen, in denen Tiere untergebracht sind”, eingeleitet.
Bei dem Einsatz ging es um die Kontrolle des Zustands eines Haustieres. Nötig wurde dies nach einer Beschwerde aus der Nachbarschaft. Da der Mann den Kontrolleuren den Einlass verwehrte, muss er nun eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bezahlen.
Weitere Tierschutz-Anzeigen in Santa Cruz de Tenerife
Bereits im Vormonat hatte die Tierschutzbehörde der Hauptstadt Teneriffas zwei Bußgeldverfahren in Höhe von jeweils 2404 Euro eingeleitet. In beiden Fälle wurde der Besitz potenziell gefährlicher Hunde angezeigt. Auch dies bedeutet einen Verstoß gegen die Gemeindesatzung.
In einem der beiden Fälle war der Besitzer von der Polizei erwischt worden, wie er den Hund ohne dessen Maulkorb Gassi führte. Die lokale Polizei von Santa Cruz schrieb daraufhin eine Anzeige. Dabei kam heraus, dass der Besitzer keine Lizenz für den Besitz einer potenziell gefährlichen Tierrasse hatte.
Auch im zweiten Fall war ein “Listenhund” ohne Maulkorb in der Öffentlichkeit unterwegs. Diesmal war das Tier auf einem öffentlichen Platz zudem nicht angeleint. Ferner hatte der Halter keine Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen.
Teneriffas Hauptstadt bietet Rabatt auf Bußgeldbescheide
Hinzu kommt eine Anzeige, bei der eine Frau im November ihren Hund ohne Belüftung und Wasser allein im Auto zurückgelassen hatte. Der Frau wurde ein Bußgeldbescheid über 150 Euro zugestellt.
In allen Fällen haben die Betroffenen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids zehn Werktage Zeit, eine Beschwerde gegen den Strafbescheid einzureichen. Die Regelung besagt, dass Personen, die die Strafe fristgerecht und ohne Klage akzeptieren, 20 Prozent Rabatt auf den Strafbescheid erhalten. Weitere 20 Prozent Rabatt gibt es, wenn die Strafe noch vor Fristende in voller Höhe gezahlt wird.
Sehen Sie dazu auch:
Teneriffa: Deutscher schießt mit Armbrust auf trächtige Hündin
Kommentare zu:
Tierquälerei: So hart greifen Kanaren-Städte jetzt beim Tierschutz durch
Die Kommentar-Funktion steht exklusiv unseren Abonnentinnen und Abonnenten zur Verfügung. Hier finden Sie unsere Angebote. Wenn Sie bereits einen Account haben, können Sie sich hier einloggen.