Wenn Sie auf Teneriffa mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie sich die Neuerungen ansehen, die spanienweit seit heute greifen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Die Erweiterung des Straßenverkehrsgesetztes ist zwar schon älter, sie greift jedoch erst zum 1. Oktober und sieht sie diverse Neuerungen vor. Neben zahlreichen Kleinigkeiten gibt es durch die Erweiterung des Artikels 117 der Straßenverkehrsordnung vor allem beim Transport von Minderjährigen einiges zu beachten.
Kinder gehören auf die Rückbank: Bis zu einer Körpergröße von 1,35 Metern brauchen Kinder einen Kindersitz. Das allein ist noch nicht neu. Doch künftig muss dieser Kindersitz auf der Rückbank befestigt werden.
Ausnahmen: Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Doch diese greifen nur, wenn die Rückbank dafür nicht geeignet ist. So greift das neue Gesetz nicht, wenn das Auto gar keine Rückbank hat. Dies ist in vielen Sportwagen oder Transportern der Fall. Auch wenn die Rückbank bereits von Kindern besetzt ist, darf ein weiterer kleiner Fahrgast nach vorn. Es muss sich dann jedoch um das älteste Kind (und damit laut Gesetz nicht zwangsläufig das größte) handeln.
Anschnallpflicht: Natürlich gilt auch weiterhin die Gurtpflicht. Nicht zulässig ist auch das Umgehen der Gurtpflicht, indem beispielsweise ein Kind auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzt und dessen Anschnallgurt mitnutzt. Auch das Befestigen von Kindersitzen, in denen das Kind in umgekehrter Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz sitzt, ist verboten, wenn der Beifahrer-Airbag nicht deaktiviert werden kann. Hier droht im Falle eines Auslösens des Airbags ein Genickbruch.
Anschnallgurte: Dennoch gibt es eine Ausnahme beim Thema Anschnallgurte. Die Kanaren haben nämlich eine große Oldtimer-Dichte. Und diese Oldies haben oft hinten keine Gurte. Verfügt ein Wagen also aufgrund seines Alters hinten nicht über Anschnallgurte, darf der Kindersitz auch weiterhin vorn befestigt werden. Sind die Anschnallgurte dagegen baulich in dem Modell vorgesehen und funktionieren nur nicht, dann droht eine Strafe.
Apropos Strafen: Verstöße gegen das neue Gesetz werden mit Strafzahlungen von bis zu 200 Euro belegt.
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Neue Regeln im Straßenverkehr zum 1. Oktober
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