52.000 Euro Entschädigung hat ein Mann aus dem Süden Teneriffas gefordert. Der Beschwerdeführer hatte zuvor ein halbes Jahr unschuldig im Gefängnis gesessen. Auf der Kanaren-Insel war gegen den Tenerfeño ermittelt worden. Ohne Ergebnis. Die verlorene Lebenszeit soll ihm dennoch nicht entschädigt werden.
Grundsätzlich steht in Spanien jedem Menschen eine Entschädigung zu, der in Haft saß, ohne dass es später eine Verurteilung gibt. Im vorliegenden Fall räumt das Nationale Gericht sogar ein, dass der Beschwerdeführer fälschlicherweise vom Gericht in Arona präventiv der Freiheit beraubt worden war. Die kanarische Justiz lehnte die Regressforderung des Geschädigten dennoch ab.
Der Beschwerdeführer hatte vom 19. September 2013 bis zum 14. März 2014 wegen eines mutmaßlichen Verbrechens gegen die Rechte von Ausländern in Untersuchungshaft gesessen. Später jedoch konnte dem Einheimischen keine Tat nachgewiesen werden.
Teneriffas Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage – Mann landet dennoch unschuldig im Knast
Im Vorliegenden Fall gingen gleich mehrere Dinge schief. So stellte das Landesgericht fest, dass bei der Anordnung zur Eröffnung der Verhandlung “ein unabsichtlicher Fehler”, wie die Einbeziehung des Angeklagten in den Eröffnungsbeschluss, vorlag.
Hinzu kommt, dass selbst die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben hatte. Ferner wurde die Verhandlung aufgrund der vorübergehenden Verhinderung des Richters verzögert.
Das Landgericht kam im September 2014 zu dem Schluss, dass der Angeklagte freizulassen sei. Zuvor hatte das Gericht festgestellt, dass dem Mann “in keiner Weise” eine Teilnahme an den ihm vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden könne.
Unschuldig im Gefängnis: Justiz auf Teneriffa sieht keinen Grund für Entschädigung
Die Justiz erkannte zwar an, dass ein Irrtum vorlag, der zu unrechtmäßigem Freiheitsentzug führte. Eine Entschädigung wurde dennoch abgelehnt. Im speziellen Fall gehe es darum, dass der Angeklagte nicht aufgrund einer nachweislich nicht begangenen Tat freigelassen wurde, sondern wegen dem Fehlen von Beweisen gegen ihn.
Die Justiz rechtfertigt damit auch eine verlängerte Untersuchungshaft. Und das, obwohl das Gericht aufgrund der Zweifel an der Schuld des Angeklagten sogar die Verhandlungskosten der Staatskasse übertrug.
Letztendlich kommt die spanische Justiz in der Frage nach Entschädigung zu dem Urteil, dass der Mann während der Zeit seiner Untersuchungshaft “in gewisser Weise” einer Anschuldigung ausgesetzt war, die es zu verhandeln gab. Damit sei auch die verlängerte Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
Der Geschädigte hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Es gilt als wahrscheinlich, dass schon bald ein Einspruch gegen das Urteil eingehen wird.
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Mann sitzt unschuldig im Knast auf Teneriffa – Gericht lehnt Entschädigung ab
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