Gleich zwei Timesharing-Unternehmen auf einmal haben auf Teneriffa Konkurs angemeldet. 1503 Anleger haben den zur selben Immobiliengruppe gehörenden Unternehmen ihr Geld anvertraut. Es gilt als wahrscheinlich, dass ihre Investitionen verloren sind.
Timesharing ist ein beliebtes Modell für Menschen, die ein Apartment in der Lieblings-Urlaubsdestination nicht ganzjährig auslasten können oder wollen. Bei diesem Modell wird das Recht erworben, ein meist vollausgestattetes Apartment in einem bestimmten Zeitraum bewohnen zu dürfen. Oft befinden diese sich in einem Apartmentkomplex oder in einer Hotelanlage.
In der Theorie klingt ein solches Angebot insbesondere für Menschen gut, die zu festen Zeiträumen an den immer gleichen Ort reisen möchten. Doch Verbraucherzentralen warnen schon seit Jahren, dass die verlangten Preise pro gekaufter Woche in vielen Fällen zu hoch seien. Ein weiterer Nachteil liegt nach Ansicht der Verbraucherschützer darin, dass das Wohnrecht oft schon für Jahre im Voraus bezahlt werden muss. Alle weiteren Vor- und Nachteile finden Sie über den Link am Ende des Beitrags.
Im Fall der beiden nun insolventen Unternehmen geht es um Verbindlichkeiten in Höhe von 136 Millionen Euro. 1503 Kunden hatte sich auf das Geschäftsmodell eingelassen. Die meisten von ihnen stammen aus Deutschland und Großbritannien.
Kanarische Gerichte beschäftigen sich mit Timesharing auf Teneriffa
Das mit dem Insolvenzverfahren beauftragte Gericht hat nun Vermögenswerte in Höhe von 83 Millionen Euro festgestellt. Davon könne jedoch nur eine Million Euro ausgezahlt werden. Bei gleicher Verteilung würde das pro Kunde einer Auszahlung in Höhe von 665 Euro entsprechen.
In den vergangenen Jahren wurden mehr als Tausend Urteile zugunsten der Gläubiger gefällt. Und noch immer beschäftigen sich die Gerichte mit Fällen, die auf das Geschäftsmodell der Unternehmen zurückzuführen sind.
Nachdem diese ein Insolvenzverfahren eingeleitet hatten, wurden die Fälle zunächst vor dem Handelsgericht verhandelt. Doch schon bald leitete die Staatsanwaltschaft von Teneriffa eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Betrug ein.
Hintergrund dafür waren unter anderem die Aussagen Betroffener. Zwar hätten diese das Recht gehabt, bis zu zehn Wochen im teilerworbenen Apartment wohnen zu dürfen, dieses hätte in manchen Fällen jedoch gar nicht durchgesetzt werden können, hieß es. Den Aussagen zufolge habe es geheißen, dass die Immobilie zu dem Zeitpunkt bereits belegt sei und es auch keine freien Alternativtermine gebe.
Timesharing-Unternehmen auf den Kanaren in Steueroasen gemeldet
Zudem seien anstelle der versprochenen Renditen im Gegenteil plötzliche Nachzahlungen auf einige der Kunden zugekommen. Ihre Anteile hätten sie der Aussage zufolge nicht verkaufen können und mussten sich daher in manchen Fällen sogar verschulden.
Die Unternehmen sollen so miteinander verwoben sein, dass nun Schuldzuweisungen zwischen den einzelnen Firmen unterhalb der Holding die Gerichte beschäftigen. Zudem sollen die Firmensitze teilweise in Steueroasen wie Panama gemeldet sein.
Wie die Fälle ausgehen, ist derzeit noch ungewiss. Als wahrscheinlich gilt, dass viele der Anleger ein gehöriges Minus machen werden, mindestens aber viel Zeit, die eigentlich mit Urlaub auf den Kanaren verbracht werden sollte, nun in juristische Fragen und Streitigkeiten investieren müssen.
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Timesharing: 1500 Kunden auf Teneriffa verlieren wohl viel Geld
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