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Tourismus-Gesetz: Kanaren drohen Multi-Millionen-Euro-Klagen


Die Kanaren haben ein neues Tourismus-Gesetz vorgestellt. Es soll die Vermietung von Ferienwohnungen regulieren. Jetzt drohen den Kanarischen Inseln Millionen-Klagen.

Von Johannes Bornewasser – zuletzt aktualisiert: – Lesedauer: 2 Minuten 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

975 Millionen Euro Entschädigung fordern die Besitzer von etwa 1500 Ferienwohnungen in Katalonien. Die Region im Nordosten Spaniens hatte ein neues Gesetz zur Regulierung der Vermietung von Ferienwohnungen vorgestellt. Für die Kanaren diente die Verordnung als eine Art Vorlage. Und so herrscht nun Sorge, dass auch dort Forderungen in Multimillionen-Euro-Höhe eingehen.

Seit der Ankündigung im vergangenen Jahr sorgt das Gesetz zur Regulierung der Vermietung von Wohnungen an Touristen für Aufsehen. Interessengemeinschaften und Verbände, die sich für die Rechte privater Vermieter auf den Kanaren einsetzen, nannten das Gesetz eine Lobby-Maßnahme der Hotellerie.

Die Tourismus-Ministerin der Kanarischen Inseln, Jessica de León, steht unter Druck. Und der wächst. Denn erste Eigentümer von Wohnungen, die auf den Kanaren zur touristischen Vermietung angeboten werden sollen, kündigten ob der drohenden Schließung bereits Schadenersatz-Klagen an. Und auch die inhaltliche Kritik wächst.

Kanaren: Klagen gegen neues Tourismus-Gesetz drohen

Der Wirtschafts- und Sozialrat reagierte nun und teilte mit, dass man im Gesetzentwurf eine “Übergangsregelung” für “bereits erworbene Rechte und gefestigte Situationen” vorgesehen habe. “Die neue Verordnung sollte gewährleisten, dass Eigentümer von Ferienwohnungen, die unter die bisherige Verordnung fallen, ihre Tätigkeit fortsetzen können, indem angemessene Anpassungsfristen festgelegt werden.”

Vielen Vermietern dürfte das jedoch nicht genügen. Sie wollen durchsetzen, ihre Immobilien dauerhaft vermieten zu können. In Katalonien klagten bereits 1500 Betroffene auf Entschädigungen von durchschnittlich 650.000 Euro pro Objekt.

Kanaren könnten auch wegen nötiger baulicher Veränderungen verklagt werden

Ebenso wie in Katalonien, lässt sich auch aus dem kanarischen Gesetzestext erahnen, dass Entschädigung geleistet werden müssen, wenn sich für Eigentümer einer bereits zur touristischen Vermietung genutzten Immobilie der Verlust eines Rechts ergibt.

Tourismus-Experten rechnen ebenfalls mit einer Klagewelle. Insbesondere dann, wenn sich Eigentümer bereits darauf eingestellt haben, dauerhafte Einkünfte mit einer Immobilie zu erwirtschaften, dürften diese im Falle drohender Verluste klagewütig sein, heißt es beispielsweise von der Universität Las Palmas de Gran Canaria, ULPGC. Und so könnte in Summe ein Multimillionen-Euro-Bereich an Schadenersatzforderungen erreicht werden.

Um die Zahl zu beziffern, müssten Sachverständige eine realistische Geschäftserwartung und entsprechend drohende Verluste errechnen. Zugleich sei es allerdings auch möglich, dass Klagen eingehen, die auf Entschädigung für durch die Gesetzesänderung nötige bauliche Veränderungen drängen.

Kritik an neuem Tourismus-Gesetz der Kanaren

Die Vereinigung der Ferienvermieter auf den Kanarischen Inseln, Ascav, entsandte zuletzt eine Delegation, um in Madrid über das kanarische Gesetz zu diskutieren. Die Hoffnung lautete, dass über die Parteizentralen und die Zentralregierung Druck auf die Exekutive der Kanaren ausgeübt wird, das Gesetz abzumildern.

Sachverständige und Interessengemeinschaften teilten zuletzt mit, dass an Stelle der Gesetzesänderung für alle, besser gegen “Schwarze Schafe” vorgegangen werden müsste. Eine solche Kontrolle würde dazu führen, dass viele Kritikpunkte, die überhaupt erst zur Schaffung des neuen Gesetzes geführt hatten, von vornherein eliminiert worden wären.


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Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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