Minderjährige Migranten sind nicht mehr die alleinige Aufgabe der Kanarischen Inseln. Bisher weigerte sich Spanien, Artikel 35 des Einwanderungsgesetzes zu ändern. Nach einem fast zwei Jahre andauernden Streit verabschiedete die Zentralregierung in Madrid jetzt ein Dekret.
Die Novelle regelt die Weiterleitung von Kindern und Jugendlichen, die die Kapazität der Aufnahmelager der Kanarischen Inseln überschreiten. Derzeit sind die Regionen für sie verantwortlich, in denen Betroffene ankommen. Und so wurden auf den Inseln zuletzt 5500 unbegleitete Minderjährige versorgt.
Andere Autonome Gemeinschaften weigerten sich bisher strikt gegen eine solidarische Umverteilung. Und so mussten die Kanarischen Inseln trotz völliger Überforderung auch weiter die Obhut übernehmen – bei durch Neuankünfte weiter steigenden Zahlen. Durch das Dekret ändert sich für die Inseln nun einiges.
Kanaren-Migration: Tauziehen um unbegleitete Minderjährige endet per Dekret
Das Dekret ermöglicht den Inseln, 4400 Betroffene auf einen Schlag nach Spanien weiterzuleiten. Der spanische Kongress stimmte der Änderung am Dienstag zu, womit sie bindend ist.
Der Streit um den Gesetzentwurf schwelte bereits seit vielen Monaten. Schon seit Jahren hatten die Kanaren um Solidarität geworben. Andere Autonome Gemeinschaften, insbesondere zentralspanische, sind aufgrund ihrer Lage kaum mit Ankünften unbegleiteter Minderjähriger konfrontiert. Anders die Inseln: Durch ihre Lage direkt vor der westafrikanischen Küste und die Rekord-Ankünfte der vergangenen Jahre war die Verantwortung immer größer geworden.
Der Präsident der Kanarischen Inseln, Fernando Clavijo, zeigte sich erleichtert. Dieser Tag sei “äußerst wichtig” für die Kanarischen Inseln, sagte der Politiker. Das Dekret, das den umstrittenen Artikel 35 ändert, sorgt nun auf drei Ebenen für Klarheit.
So geht Spanien jetzt mit minderjährigen Migranten um
Sowohl der Zeitpunkt der Umsetzung ist nun geregelt – die Gesetzesänderung tritt unmittelbar nach Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt Spaniens, dem BOE, in Kraft – als auch die “ordentliche Geschäftsfähigkeit” der autonomen Gemeinschaften. Und schließlich ist die staatliche Finanzierung für die Versorgung und Umverteilung Minderjähriger in Höhe von 100 Millionen Euro im laufenden Jahr sichergestellt.
Bei der Quote der aufzunehmenden minderjährigen Migranten in den anderen Autonomen Gemeinschaften wird ein Schlüssel aus Einwohnerzahl, Pro-Kopf-Einkommen, Arbeitslosenquote und bisherigem Engagement für die Migration errechnet. Danach wird festgelegt, welche Region wie viele Migranten aufnehmen wird.
Der Schlüssel legt beispielsweise für die Kanarischen Inseln fest, dass diese Platz für 900 Kinder und Jugendliche vorhalten müssten. Derzeit sind es 5500. Gemeinsam mit Ceuta, das als spanische Enklave am Nordzipfel Afrikas vor ähnlichen Herausforderungen steht, hatten die Kanaren über Monate für diese Gesetzesänderung gekämpft.
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Neues Gesetz! Kanaren schicken 4400 minderjährige Migranten weiter
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