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Kanaren-Regierung greift ein: Diese Streik-Regeln gelten zu Ostern


In der Oster-Woche wollen viele Beschäftigte im Tourismus-Sektor der Kanaren streiken. Die Regierung hat jetzt Regeln festgelegt. Gewerkschaften reagieren sauer.

Von Johannes Bornewasser – letzte Änderung: – Lesedauer: 2 Minuten – 0 Leserkommentare bei Kanaren News

Der Oster-Streik auf den Kanarischen Inseln wird bestimmten Regeln folgen. Damit soll eine Grundversorgung des wichtigsten Wirtschaftsmotors der Kanaren gewährleistet werden. Die Regional-Regierung hat ein Minimum für den geplanten Tourismusstreik festgelegt.

Die Maßnahmen beginnen zum Osterwochenende und sollen die Semana Santa über Gültigkeit haben. Angesichts einer Hotelbelegung von rund 95 Prozent in dieser Zeit hat die Regierung in einer Dringlichkeitsreaktion Regeln für einen möglichst reibungslosen Betrieb in der Tourismusbranche festgelegt.

Der Streik betrifft hauptsächlich Hotels auf den westlichen Kanarischen Inseln Teneriffa, La Palma, La Gomera und El Hierro. Dort wird vielerorts mit einer annähernden Vollbelegung gerechnet. Das sind die Streik-Regeln laut den Behörden der Kanarischen Inseln:

Streik zu Ostern auf den Kanaren – das sind die Regeln

In der Sondersitzung wurden Regeln festgelegt. Durch die Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der Kanarischen Inseln, dem BOE, sind die Mindestdienste nun klar geregelt. Die touristischen Unterkünfte müssen pro Schicht und Tag 25 Prozent des Personals an ihren Rezeptionen bereitstellen. Gleiches gilt im Falle eines Concierge-Service.

Außerdem sind 15 Prozent des Reinigungspersonals sowie 15 Prozent der Mitarbeiter in der Küche und den Restaurants erforderlich, um ein minimales Buffet für Frühstück, Mittag- und Abendessen anbieten zu können.

Kanaren: Gewerkschaften reagieren auf Streik-Regeln zu Ostern

Das Tourismus-Ministerium verteidigte die Entscheidung zu klaren Streik-Regeln. Es bestehe die Notwendigkeit, grundlegende Bedingungen für Gesundheit, Sicherheit und Hygiene aufrechtzuerhalten. Argumentiert wurde mit der starken Auslastung während der Oster-Feiertage.

Auch wenn diese minimalen Dienste klar für Störungen im Betrieb sorgen und damit Wirkung zeigen dürften, reagierten die Gewerkschaften verschnupft auf die aus ihrer Sicht aufoktroyierten Regeln. Diese seien „illegitim“.

Daher werde versucht, vor dem Obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln, dem TSJC, dagegen anzugehen. Nach Auffassung der Gewerkschaften handelt es sich beim Tourismus nicht um einen unabdingbaren Dienst, so dass die Maßnahmen das verfassungsmäßige Streikrecht der Mitarbeiter gefährden würden, hieß es.

Die Gespräche zwischen Vertretern der Tourismusbranche und den Gewerkschaftsorganisationen laufen unterdessen weiter. Ziel der Verhandlungen sei es, doch noch eine Einigung zu erzielen, die den Streik in der Hochsaison abwendet oder seine Auswirkungen auf den Tourismus minimiert.

Kanaren fürchten Image-Schade durch Oster-Streiks

Politisch besteht die Sorge vor einem langfristigen Image-Schaden durch die Arbeitsniederlegungen ausgerechnet zur Frühjahrs-Hochsaison. Die Kanaren-Regierung habe sich gezwungen gesehen, Maßnahmen zu ergreifen, hieß es.

Die Beschäftigten im Tourismus fordern einen Angleich der Löhne und eine Einmalzahlung. Ihrer Meinung nach habe der Tourismus durch die enorm gestiegenen Urlauber-Zahlen der vergangenen zwei Jahre deutlich profitiert, die Angestellten würden daran jedoch kaum beteiligt. Argumentiert wird außerdem mit der regionalen Wirtschaft die durch höhere Löhne und entsprechenden Konsum angekurbelt würde.


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Über den Autor

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Johannes Bornewasser

Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber der Kanaren News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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