Für die kanarische Tourismus-Branche beginnt endlich das Aufatmen: Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Test-Pflicht für die erste Gruppe geimpfter Reisender gelockert. Im ersten Schritt richtet sich die Novelle an spanische Touristen.
Wer aus dem Inland auf die Kanarischen Inseln reist und nachweisen kann, mindestens eine Corona-Impfung erhalten zu haben, ist von der Test-Pflicht bei der Einreise befreit. Das teilte der regionale Gesundheitsminister Blas Trujillo mit.
Die aktualisierte Verordnung modifizierte die bisherige Regelung in mehreren Punkten. Dazu gehört, dass Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben, keinen Test mehr benötigen. Die Impfung muss allerdings mindestens 15 Tage und darf maximal vier Monate zurück liegen.
Personen, die beide Impfungen erhalten haben, sind für acht Monate nach der Zweit-Impfung von der Test-Pflicht befreit. Zudem gilt auch eine Befreiung für Reisende, die innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Covid-19-Infektion überstanden haben.
Alle Varianten müssen mit öffentlichen Dokumenten nachgewiesen werden. Im Fall der überstandenen Infektion genügt ein ärztliches Attest. Für den Impf-Nachweis ist bei nationalen Reisenden eine Registrierung auf dem miSCS-Portal (hier) nötig. Dort werden die einzelnen Schritte für die Akkreditierung erklärt. Das Portal richtet sich an in Spanien gemeldete und über das nationale Gesundheitssystem abgesicherte Personen.
Außerdem keinen Test vorweisen müssen Personen, die nachweisen können, sich nicht länger als 72 Stunden außerhalb der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln aufgehalten zu haben.
Weiterhin Test-Pflicht für Spanier durch die Hintertür
Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Passagiere, die sich im Transit eines kanarischen Flughafens befinden. Bei Inlandsreisen wird unter den genannten Umständen auch nach der Ankunft kein Test benötigt. Bei Auslandsreisen gelten die Ankunftsbestimmungen des jeweiligen Landes.
Unbenommen der Herkunft Reisender muss beim Einchecken in einer offiziellen Touristenunterkunft, wie beispielsweise in Hotels oder kommerziell vermieteten Apartments, weiterhin ein negativer Test vorgelegt werden. Für Reisende aus Spanien, die in einem Hotel unterkommen, bleibt die Testpflicht also durch die Hintertür erhalten. Der vorzulegende Corona-Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein.
Corona-Testpflicht für ausländische Reisende bleibt bestehen
Die Test-Pflicht für Reisende aus anderen Ländern, also beispielsweise aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ist von der Neuerung noch nicht betroffen und bleibt somit bestehen. Allerdings kündigte die EU bereits an, weitere Maßnahmen ergreifen zu wollen, damit Tourismus im Sommer vereinfacht wird. Für den Nachweis soll es dann ein europäisches Impf-Zertifikat geben.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte: “Wir kommen unserer Zusage nach, das COVID-19-Zertifikat der EU noch vor dem Sommer einzurichten. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger freuen sich darauf, wieder reisen zu können. Die Einigung über das Zertifikat wird ihnen schon sehr bald sicheres Reisen ermöglichen.”
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Kanaren heben Testpflicht für Geimpfte schrittweise auf
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