Der drittgrößte Reiseanbieter Europas ist pleite. Die FTI meldete am Montag Insolvenz an. Was bedeutet das für Kanaren-Urlauber, die bereits mit der FTI verreist sind oder zumindest schon gebucht haben? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Kanaren-Reisende zusammengestellt.
FTI-Insolvenz: Wie können sich Kanaren-Reisende informieren?
Die Insolvenz von FTI sorgt aktuell für Unsicherheit bei zahlreichen Kunden. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) tritt teilweise als Ersatz ein. Betroffenen steht eine kostenfreie Hotline zur Verfügung. Sie ist unter der +49 (0)89 710 45 14 98 erreichbar.
Was ist mit gebuchten Kanaren-Pauschalreisen?
Pauschalreisen, die über die Anbieter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden und zwischen dem 3. und 5. Juni starten sollten, wurden abgesagt. Laut FTI müssen diese Leistungen aus rechtlichen Gründen storniert werden. Der DFRS soll für Entschädigungen sorgen. Reisen mit Abflug ab dem 6. Juni sollen nach Möglichkeit sogar wieder stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, greife ebenfalls der DFRS, hieß es. Der Fonds deckt jedoch nur Pauschalreisen ab.
Was ist mit Kunden, die schon im Kanaren-Urlaub sind?
Das Auswärtige Amt hat einen Krisenstab eingerichtet, der zusammen mit dem Deutschen Reiseverband (DRV) und dem DRSF sicherstellen soll, dass Urlauber, die im Ausland Probleme haben, sicher nach Hause zurückkehren können. Es soll verhindert werden, dass Reisende “stranden” oder auf Flughäfen feststecken. Der Reiseversicherungsfonds wurde nach der Insolvenz von Thomas Cook gegründet. Er verspricht, gemeinsam mit FTI Lösungen zu suchen. Dies gelte auch für Individualreisende. Zudem werde geprüft, ob gebuchte Leistungen weiterhin genutzt werden können.
Kanaren-Urlaub: Was gilt als Pauschalreise, was als Einzelbuchung?
Eine Pauschalreise umfasst mindestens einen Flug und eine Unterkunft, die gemeinsam als Paket gebucht wurden. Meist kommen weitere Extras hinzu, beispielsweise ein Mietwagen. Bei separater Buchung von Übernachtung, Flug und weiteren Komponenten greift der DRSF nicht. FTI versprach auch dabei zumindest die Suche nach Lösungen. Betroffene sollten die Hotline kontaktieren, falls sie nicht direkt vom Konzern benachrichtigt werden.
FTI-Pleite: Lassen sich Kanaren-Reisen umbuchen?
Nach einer Stornierung durch FTI ist eine Umbuchung auf einen anderen Veranstalter nicht möglich. Betroffene müssen ihre Reisen bei einem anderen Anbieter neu buchen und auf eine Entschädigung durch den DRSF hoffen. Fragen hierzu sind noch offen. Der vom Amtsgericht München bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Axel Bierbach, soll diese sukzessive klären.
Welche weiteren Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind Buchungen bei den Marken “FTI”, “5vorFlug”, “BigXtra” sowie bei den Mietwagen-Marken “DriveFTI” und “Cars and Camper”. Buchungen, bei denen FTI nur als Vermittler für andere Veranstalter wie TUI oder DER Touristik aufgetreten ist, seien weniger problematisch, heißt es. Kunden sollten sich bei den vermittelten Partner-Unternehmen melden.
Wie konnte die FTI in die Insolvenz rutschen?
FTI geriet durch die Coronakrise in Schwierigkeiten. Die Gruppe erhielt Staatsgelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Medienberichten zufolge konnte FTI bisher nur einen Teil der Mittel zurückzahlen. Ein Übernahmeversuch durch ein Konsortium unter der Führung des US-Finanzinvestors Certares scheiterte, da viele Hotels FTI keine Kapazitäten mehr anbieten wollten. Zusätzliche finanzielle Engpässe entstanden durch Lieferanten, die auf Vorkasse bestanden. Dies führte zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, den FTI nicht überbrücken konnte.
Muss nach der FTI-Pleite mit weiteren Insolvenzen in der Reisebranche gerechnet werden?
Die Situation der FTI gilt als nicht repräsentativ für die Reisebranche. Größere Konzerne wie TUI und DER Touristik haben sich von den Folgen der globalen Krise erholt und verzeichnen wieder Gewinne. Daher gilt die FTI derzeit als Einzelfall.
Warum gibt es keine weitere Staatshilfe?
Die Bundesregierung lehnt zusätzliche staatliche Hilfen für die FTI-Group ab. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums argumentierte mit haushalterischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen. Man habe bereits “große Hilfen” geleistet, die nicht erweitert werden sollen.
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FTI-Insolvenz: Das müssen Kanaren-Urlauber jetzt wissen
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