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Die neuen Warnstufen für die Kanarischen Inseln: Infos für Touristen & Einheimische


Keine Insel befindet sich mehr in der vierten Warnstufe. In den Stufen eins bis drei gelten deutliche Lockerungen. Das sind die aktuellen Ge- und Verbote ab dem 7. März.

Von Johannes Bornewasser – zuletzt aktualisiert: – Lesedauer: 4 Minuten 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Für die Kanarischen Inseln gibt es erneute Lockerungen. Die Warnstufen eins bis drei sehen kaum noch Verbote vor. In Warnstufe vier hingegen gibt es weiter Beschränkungen. Das sind die aktuellen Regeln und Einstufungen sowie alle Ge- und Verbote.

Die neuen Warnstufen-Zuweisungen

Die Kanarischen Inseln lockern die Warnstufen weiter. Das hat die Regierung bekanntgegeben. In welchen Warnstufen sich welche Insel befindet, lesen Sie nachfolgend. Was darin neuerdings gilt, erfahren Sie unten.

Das sind die aktuellen Warnstufen

Weiterhin befindet sich keine der Kanarischen Inseln in Stufe eins (grüne Ampel). Lanzarote bleibt mit La Graciosa in Stufe zwei (gelb). Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro bleiben mit Teneriffa in Warnstufe drei (rot), Gran Canaria ist zudem dorthin aufgerückt. Damit befindet sich keine Insel mehr in der höchsten Warnstufe vier (braun).

Maskenpflicht im Freien beendet

In Spanien galt seit Weihnachten erneut eine allgemeine Maskenpflicht im Freien. Ministerpräsident Pedro Sánchez kündigte schon zur Einführung an, dass die Maskenpflicht “so schnell wie möglich” wieder abgeschafft werde. Konkretere Angaben machte er zunächst nicht. Doch nun gibt es Gewissheit: Die Maskenpflicht im Freien besteht nicht mehr. Einzelheiten dazu – aber auch die Ausnahmen von der Lockerung – finden Sie in unserem Beitrag hier.

Rauchverbot auf den Kanaren

Dieser Passus ist leicht schwammig formuliert. Es gilt laut Vorgabe ein Rauchverbot in der Gastronomie und auch im Freien. Allerdings ist das Rauchen dann erlaubt, wenn ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird. Wer beispielsweise allein auf einer Parkbank sitzt, darf dann auch rauchen.

Verzehrverbot im Freien

Beim Gehen ist auch der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.

3G in der Kanaren-Gastronomie

Die Gastronomie kann sich seit dem 10. Dezember durch das Kontrollieren der 3G-Regeln zusätzliche Vorteile sichern. Einige Restaurants und Cafés bestehen daher auf einen entsprechenden Nachweis.

Der Oberste Gerichtshof der Kanaren (TSJC) hatte zuvor der Einführung von 3G-Regeln auf freiwilliger Basis zugestimmt. Dadurch können Gastronomen die Öffnungszeiten und Kapazitäten erweitern. In Warnstufe drei uns vier sind diese inzwischen obligatorisch. Genauere Infos dazu finden Sie in den jeweiligen Warnstufen unten.

Einreise auf die Kanarischen Inseln

Für die Einreise auf die Kanarischen Inseln wird ein negativer PCR- oder Antigentest benötigt. Alternativ muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Dieser muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Zudem muss die Reise über die “Spain Health Travel App” angemeldet werden. Zudem soll schon bald die Nachweispflicht beim Bezug der touristischen Unterkunft enden.

Alle Maßnahmen für Inseln in Warnstufe 1 bis 3

Die maximale Personenzahl beträgt sowohl für Treffen im privaten als auch im öffentlichen Raum zwölf Personen. Ausnahmen gelten lediglich wenn mehr Personen zusammenleben. Sobald ein weiterer Haushalt hinzukommt, gilt jedoch wieder die maximale Zahl von zwölf Personen.

Die maximale Kapazität in der Gastronomie beträgt pro Tisch ebenfalls zwölf Personen. Die maximale Auslastung beträgt in Außenbereichen und im Inneren wieder 100 Prozent. Ab 4 Uhr morgens gilt eine Sperrstunde bis 6 Uhr. In Nachtclubs gilt weiterhin ein Tanzverbot. Zudem müssen sich Besucher zwecks möglicher Rückverfolgung registrieren.

Im öffentlichen Raum sind ebenfalls wieder Kapazitäten von 100 Prozent erlaubt.

Beim Sport beträgt die maximale Auslastung auch wieder 100 Prozent in Außen- und Innenbereichen. Bei Reisegruppen gilt eine maximale Gruppengröße von 50 Personen.

Großveranstaltungen sind mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 750 Personen oder 100 Prozent der maximalen Auslastung ohne vorherige Genehmigung erlaubt. Kulturelle Aktivitäten sind in Innen- und Außenbereichen mit voller Kapazität erlaubt – sofern eine Zahl von 500 Personen nicht überschritten wird.

Für kulturelle Aktivitäten gibt es keine prozentualen Kapazitäts-Beschränkungen mehr. Auch für Besuche in Krankenhäusern gelten keine Beschränkungen mehr.

Alle Maßnahmen für Inseln in Warnstufe 4

Die maximale Personenzahl wurde zuletzt erweitert. Es dürfen nun acht, statt bisher sechs Personen zusammenkommen. Leben in einem Haushalt mehr Personen zusammen, dürfen sich diese natürlich auch weiterhin versammeln.

Im öffentlichen Raum dürfen im Inneren Kapazitäten von 75 Prozent nicht überschritten werden. Außen gibt es keine Einschränkung. Massenveranstaltungen dürfen unabhängig der Kapazität mit maximal 1000 Personen abgehalten werden.

Bei kulturellen Aktivitäten gilt, dass unter freiem Himmel 85 Prozent und in geschlossenen Einrichtungen 50 Prozent der Kapazität erlaubt sind. Das Servieren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Die maximale Auslastung in Hotels und der Gastronomie beträgt weiterhin 50 Prozent im Inneren und 75 Prozent in den Außenbereichen. Livemusik, Karaoke oder Animation sind untersagt. Die zuletzt noch auf 2 Uhr festgelegte Sperrstunde liegt inzwischen bei 3 Uhr.

Bei Sportveranstaltungen gilt für Zuschauer eine maximale Kapazität von 85 Prozent an der frischen Luft und 75 Prozent in geschlossenen Sporthallen.

Der Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Es müssen allerdings mindestens FFP2-Masken getragen werden. Weitere Beschränkungen sind je nach Einrichtung individuell möglich.

Parks, Strände und öffentliche Plätze sind nur bis 22 Uhr geöffnet. Zudem dürfen Strände mit einer maximalen Kapazität von 50 Prozent genutzt werden.

Sehen Sie jetzt:

*Die Maßnahmen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Es können jederzeit Änderungen eintreten. Informieren Sie sich daher bei Reisen, Restaurant-Besuchen oder anderen Aktivitäten unbedingt stets vor Ort über die aktuell gültigen Maßnahmen der jeweiligen Einrichtung.


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Die neuen Warnstufen für die Kanarischen Inseln: Infos für Touristen & Einheimische

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Über den Autor

Die neuen Warnstufen für die Kanarischen Inseln: Infos für Touristen & Einheimische

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Johannes Bornewasser s/w

Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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