Die Maskenpflicht auf den Kanarischen Inseln ist verschärft worden. Damit reagierte die regionale Regierung auf steigende Corona-Fallzahlen. Zudem passt sich die autonome Gemeinschaft somit den Regelungen anderer Gemeinden Spaniens an. Die Einzelheiten.
Auf den Kanarischen Inseln wird das Tragen einer Maske jetzt in noch mehr Situationen verpflichtend. Bisher waren die Kanarischen Inseln die einzige Gemeinde des Landes, in der das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht erforderlich war, wenn der Abstand zu weiteren Personen anderthalb Meter betrug.
Der Sprecher der kanarischen Exekutive, Julio Pérez (PSOE), gab nun einige Änderungen bekannt. Demnach werde eine Gesichtsmaske zur Covid-19-Prävention in allen geschlossenen und öffentlich zugänglichen Bereichen verpflichtend, auch dann, wenn der Abstand zu anderen Personen gegeben sei.
100 Euro Strafe bei Verstoß gegen Maskenpflicht auf den Kanaren
Auch in Bars und Restaurants müsse eine Maske getragen werden – außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. Es gilt zudem eine maximale Größe von zehn Personen pro Tisch oder Tischgruppe.
An Stränden gilt weiterhin die konkrete Beschilderung. Es kann dort also Bereiche geben, an denen das Tragen einer Maske nicht obligatorisch ist. Gleiches gilt für Straßen, wenn dort der Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Passanten gegeben ist. Allerdings gilt ein strenges Alkoholverbot auf allen öffentlichen Straßen.
Auch bei privaten Treffen wird eine Maske empfohlen
Für private Treffen gelte laut Pérez die “Empfehlung”, dass Personen, die nicht in der gleichen Gemeinschaft leben, ebenfalls eine Maske tragen sollen. Eine Pflicht gibt es dafür derzeit noch nicht.
Verstöße gegen die Maskenpflicht werden seit ihrer Einführung mit 100 Euro geahndet. Auch die Überwachung der Maskenpflicht soll in den nächsten Wochen verstärkt werden.
Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber der Kanaren News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.
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Corona-Prävention: Kanaren verschärfen Maskenpflicht
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