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Corona-Phasen: Was ist auf den Kanaren wann erlaubt?


Von Johannes Bornewasser – zuletzt aktualisiert: – Lesedauer: 7 Minuten 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Drei der Kanarischen Inseln gehen am Montag geschlossen in Phase drei der Deeskalation des Corona-Alarmzustandes über. Auch dann gelten weiter verschiedene Ge- und Verbote. Wir erklären sie.

Was ist auf den Kanaren wann erlaubt?

Die verschiedenen Regionen Spaniens erreichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die einzelnen Deeskalations-Phasen. Zudem gelten innerhalb dieser Phasen regional unterschiedliche Verbote. Doch was ist auf den Kanarischen Inseln wann erlaubt und was bleibt verboten? Das legt das Boletín Oficial del Estado (BOE) fest. Dieses ändert die Regeln mindestens wöchentlich. Daher sind auch die nachfolgenden Punkte variabel. Wir haben die wesentlichen Punkte für Sie zusammengestellt und aktualisieren diese nachfolgend regelmäßig:

Was ist in Phase 0 erlaubt?

Phase Null leitete die Deeskalation ein. Darin enthalten war beispielsweise die Ausgangserlaubnis für Kinder bis 14 Jahre. Zudem durften ab dem 2. Mai auch Erwachsene wieder stundenweise ausgehen. Außerdem wurde es Restaurants erlaubt, ihre Speisen wieder auszuliefern.

Was ist in Phase 1 erlaubt?

In Phase eins, die seit Montag, 11. Mai, auf allen Kanarischen Inseln gilt, ist nun auch die Bewegung innerhalb der jeweiligen Provinzen des Landes wieder gestattet. So dürfen beispielsweise auch Zweitwohnsitze auf derselben Insel besucht werden.

Auch der kleine Einzelhandel darf in dieser Phase mit einigen Einschränkungen wieder öffnen. Größere Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Fläche müssen sich allerdings weiter gedulden. Dafür dürfen Freiluft-Märkte wieder mit 25 Prozent der eigentlichen Kapazität öffnen, wenn der Abstand zwischen einzelnen Ständen groß genug ist und maximal ein Drittel der eigentlich erlaubten Besucher gleichzeitig das Gelände betritt.

Zudem dürfen Bars und Restaurants ihre Terrassen wieder öffnen, wenn sie zwei Meter Abstand zwischen den Tischen garantieren und eine Belegung von maximal 50 Prozent annehmen. Außerdem muss zweimal täglich alles desinfiziert werden.

Bei der Freizeitgestaltung entfallen die Verbote von Jagd und Sportfischen. Auch ist es wieder erlaubt, Freunde und die Familie zu treffen, sofern keiner der Anwesenden eine diagnostiziere Corona-Erkrankung hat. Die Beschränkung liegt bei einer maximalen Anzahl von zehn Personen. Im Auto dürfen sogar wieder bis zu neun Personen gleichzeitig fahren, sofern diese im selben Haushalt wohnen.

An Begräbnissen dürfen maximal 15 Personen teilnehmen, während in Kirchen maximal ein Drittel der eigentlichen Kapazität erlaubt wird.

Auch ist Sport wieder gestattet. Allerdings werden nur kontaktfreie Sportarten erlaubt. Physischer Kontakt muss vor, während und nach der Ausübung vermieden werden. Professioneller Sport ist zudem nur unter besonderen Hygiene-Bedingungen erlaubt.

Hotels dürfen ebenfalls wieder öffnen, wenn gemeinsam nutzbare Bereiche geschlossen bleiben. Zudem dürfen keine Touristen angenommen werden. Insbesondere aufgrund dieser Beschränkung wird damit gerechnet, dass viele Hotels vorerst weiter geschlossen bleiben.

Was ist in Phase 2 erlaubt?

Zunächst erreichten die drei Inseln El Hierro, La Gomera und La Graciosa diese Phase. Die übrigen Kanaren-Inseln mussten sich eine Woche länger gedulden und folgten dann am 25. Mai.

In Phase zwei durften dann zusätzlich zu den oben genannten Lockerungen auch wieder größere Personengruppen zusammenkommen, sofern diese nicht zu einer Risikogruppe gehören oder akute Erkrankungen haben.

Restaurants dann auch ihre Speisesäle wieder öffnen – allerdings mit deutlichem Abstand von zwei Metern zwischen den Tischen und einer Maximalbelegung von 50 Prozent der eigentlichen Kapazität. Buffets bleiben dort weiter verboten. Hotels dürfen ihre öffentlichen Bereich wieder für ein Drittel der sonst zulässigen Gästeanzahl öffnen.

Gleiches gilt für wissenschaftliche Einrichtungen, die wieder Seminare abhalten dürfen. Bildungszentren dürfen zudem wieder Förderangebote durchführen und Kinder unter sechs Jahren betreuen, damit deren Eltern arbeiten gehen können. Wobei weiterhin Homeoffice empfohlen wird. Bibliotheken dürfen wieder Beratungsaktivitäten im Inneren anbieten, solange ein Drittel der genehmigten Kapazität nicht überschritten wird.

An Animationsaktivitäten oder Gruppenunterricht dürfen maximal 20 Personen teilnehmen. Auch Fahrschulen dürfen wieder öffnen.

Zudem können kulturelle Einrichtungen, die in Phase eins geschlossen bleiben mussten, ab dem 1. Juni mit einer Kapazität von maximal 50 Prozent ihre Arbeit wieder aufnehmen. Theater, Kinos und ähnliche Einrichtungen dürfen maximal 500 Personen herein lassen. Diese müssen unter Berücksichtigung der Abstands-Vorgaben sitzen.

An Begräbnissen dürfen dann maximal 25 Personen im Freien und 15 in geschlossenen Räumen teilnehmen, während in Kirchen maximal die Hälfte der eigentlichen Kapazität erlaubt ist.

Öffentliche Veranstaltungen im Freien sollen wieder erlaubt werden – allerdings ebenfalls mit einer weiterhin beschränkten Teilnehmerzahl und nur unter Berücksichtigung der gängigen Abstände zwischen einzelnen Besuchern. Diese gilt auch für Seminar- und Ausstellungsräume, die wieder bis zu einem drittel gefüllt werden dürfen.

Ferner dürfen Einkaufszentren wieder öffnen und Hochzeiten gefeiert werden. Für beides gelten ebenfalls weiterhin Beschränkungen für die Anzahl gleichzeitiger Gäste. In Einkaufszentren liegt diese bei 50 Prozent der eigentlichen Kapazität. Zudem dürfen Freiluftmärkte ihre Kapazität auf ein Drittel erhöhen.

Außerdem entfällt das pauschale Verbot, Menschen in Wohnheimen zu besuchen, bei Pflegeheimen können je nach Risikoabschätzung noch individuelle Regelungen gelten. Nachtclubs und Bars müssen hingegen weiterhin geschlossen bleiben.

In der Freizeit dürfen nun auch wieder Aktivurlaub und Naturtourismus betrieben werden – unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Einreisebeschränkungen. Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Freizeitpools dürfen zunächst von maximal 30 Prozent der eigentlich erlaubten Kapazität genutzt werden.

Die Strände der Kanarischen Inseln dürfen ebenfalls wieder öffnen. Da die Gegebenheiten der einzelnen Playas unterschiedlich sind, können regional unterschiedliche Regeln gelten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich beim Besuch zunächst über die aktuell gültigen Regeln vor Ort zu informieren. Über alle Strände hinweg gilt in jedem Fall ein Abstandsgebot von mindestens zwei Metern zu anderen Personengruppen. Zudem wird dringend dazu geraten, Gesichtsmasken und (Hand-)Desinfektionsmittel mitzubringen.

Was ist in Phase 3 erlaubt?

Phase drei soll den internationalen Tourismus vorbereiten. Zudem ist eine noch flexiblere Bewegung im öffentlichen Raum und auch zwischen den Inseln erlaubt. Es gilt allerdings auch in dieser Phase weiterhin die Pflicht, Distanz zu anderen Personen zu wahren.

Die vielleicht größte Erleichterung besteht in der letzten Phase wohl darin, dass der Ausgang und auch sportliche Aktivitäten über alle Altersgruppen hinweg nicht mehr an bestimmte Uhrzeiten geknüpft sind und auch Reisen zwischen den Inseln wieder erlaubt werden.

Zudem dürfen Hotels und Restaurants ihre Terrassen wieder bis zu 75 Prozent der normalerweise maximalen Kapazität nutzen. Das Gebot, am Tisch sitzen zu müssen und zwischen den Tischen ausreichend Abstand zu wahren, bleibt jedoch bestehen. Auch Utensilien wie Essig- und Ölkännchen werden weiterhin von den Tischen verbannt.

Dafür wird das Konsumieren von Getränken im Stehen direkt an der Bar wieder erlaubt, sofern zwischen den Kunden ein Abstand von zwei Metern gewahrt wird. Diskotheken und Nachtclubs müssen hingegen weiterhin geschlossen bleiben.

Auch dürfen nun wieder mehr Personen an Hochzeiten und Beerdigungen teilnehmen. Bei Beerdigungen wird die maximale Teilnehmerzahl im Inneren, beispielsweise in Friedhofskapellen, auf 25 erhöht. Am Trauerzug dürfen dann sogar bis zu 50 Personen teilnehmen. Bei Hochzeiten sind in geschlossenen Räumen maximal 75 Personen und außerhalb bis zu 150 Gäste erlaubt – allerdings nur, wenn dadurch 75 Prozent der räumlichen Maximalkapazität nicht überschritten werden.

In Geschäften und Einkaufszentren gilt – unabhängig der Größe – eine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Öffentliche Nutzflächen, beispielsweise in Einkaufszentren – dürfen zu maximal 40 Prozent ausgelastet werden.

Sowohl am Strand als auch auf Straßenmärkten, muss auf die Distanz zwischen einzelnen Personen gewahrt bleiben. Es gilt ein Abstandsgebot von zwei Metern. An Stränden gelten je nach Region unterschiedliche Regelungen, weshalb Besucher unbedingt nachsehen sollten, was für ihren jeweiligen Strandabschnitt gilt. Märkte müssen zusätzlich sicherstellen, dass der Kundenstrom stets nur in eine Richtung erfolgt. Es gelten also “Einbahnstraßen”.

Kulturelle Einrichtungen – auch Kinos – dürfen wieder auf 50 Prozent ihrer Kapazität erweitern. Es müssen jedoch feste Plätze zugewiesen werden, die ausreichend Abstand zwischen den Gästen sicherstellen.

Freizeitparks und Zoos dürfen ebenfalls wieder öffnen. Ihre Besucherkapazität wird jedoch auf die Hälfte begrenzt. Erlaubt sind außerdem auch Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche mit maximal 200 Personen im Freien und 80 Personen in geschlossenen Räumen.

Bei Outdoor-Aktivitäten wird die zulässige Gruppengröße auf 30 Personen erweitert. Zudem dürfen auch wieder Fremden- oder Wanderführer teilnehmen.

Für Arbeitnehmer soll es Wiedereingliederungsmaßnahmen geben. Sie sollen von gestaffelten Arbeitszeiten und Vermittlungshilfen profitieren. Geschäftstreffen, Konferenzen oder Kongresse dürfen wieder mit maximal 80 Personen betrieben werden. Auch dabei gilt das Abstandsgebot zwischen einzelnen Teilnehmern.

Auch Stierkämpfe werden wieder erlaubt. Allerdings müssen jedem Besucher mindestens neun Quadratmeter Platz zugesichert werden (womit die Besucher auf den Rängen mehr Platz haben, als die Tiere, die in den Stallungen auf ihren “Todestanz” warten.)

Zudem dürfen ab dem 8. Juni Schwimmbäder und Sportzentren in ganz Spanien mit 30 Prozent ihrer Kapazität genutzt werden – dies gilt sogar auch für Gebiete, die sich noch in Phase eins befinden.

Wann herrscht eine Maskenpflicht?

Über alle Phasen hinweg sind seit dem 21. Mai im öffentlichen Raum Masken obligatorisch. Allerdings nur, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die genauen Informationen dazu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag hier.

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Wir stellen diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen aus dem BOE zusammen, übernehmen für die korrekte Umsetzung vor Ort jedoch keine Gewähr.


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Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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