Zwei Jahre Gefängnis sind die Strafe für eine junge Frau auf Gran Canaria. Die Schuld, mit der sie umgehen muss, ist ungleich größer. Denn die Mutter hatte vor dem Stillen große Mengen Alkohol und Kokain konsumiert. Das Baby erlitt daraufhin einen Schock. Wenig später starb der Säugling.
Gegen die junge Frau wurde nun das Urteil verlesen. Demnach sieht der Strafgerichtshof Nummer 3 von Las Palmas de Gran Canaria den Vorwurf der fahrlässigen Tötung als gegeben an. Dennoch fällt die Strafe verhältnismäßig milde aus.
Die Justiz hatte sich rund dreieinhalb Jahre mit dem Fall beschäftigt. Das Kind war bereits im Dezember 2020 an den Folgen des indirekten Kokain-Konsums verstorben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren beantragt. Der zuständige Richter Juan Gallego Ortiz vergab nun etwas mehr als die Hälfte dessen.
Kanaren: Mutter wegen fahrlässiger Tötung des eigenen Babys verurteilt
Der Grund für die Reduzierung des Strafmaß sei das Geständnis der Frau. Sie hatte sich in der Folge mit der Staatsanwaltschaft der Kanaren-Insel geeinigt. Zudem habe sich die Frau bereits in der Frühphase ihrer Inhaftierung einem freiwilligen Drogen-Entwöhnungsprogramm unterzogen. Beides wurde ihr wohlwollend ausgelegt.
In der Weihnachtszeit 2020 waren Ana und ihr damaliger Partner zu einem Kurz-Urlaub nach Montaña Alta aufgebrochen. Am Nachmittag des 22. Dezember hatten beide laut Gerichtsprotokoll erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Dann kam auch Kokain ins Spiel.
Laut Staatsanwaltschaft habe die Mutter “nach dem Konsum von Kokain” und “in völliger Verletzung der objektiven Fürsorgepflicht gegenüber dem Säugling” gehandelt und ihn gestillt sowie ein Fläschchen vorbereitet.
Kind stirbt auf Gran Canaria: Nur die Mutter kommt ins Gefängnis
In der Folge des Stillens sei das ansonsten gesunde Kind schwer alkoholisiert gewesen und habe laut forensischem Bericht auch die Droge über die Muttermilch aufgenommen. Dies habe zum späteren Tod geführt.
Laut Verhandlung habe der Partner zwar das Kokain beigesteuert. Ihm konnte im Laufe der Verhandlung, die sich ausschließlich mit dem Tod des Säuglings beschäftigte jedoch, keine Schuld nachgewiesen werden. Entsprechend wurde ausschließlich gegen die Mutter, die das Kind gestillt und die Flasche vorbereitet hatte, ein Urteil ausgesprochen. Es ist bereits rechtskräftig.
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Gran Canaria: Mutter nimmt Drogen vor dem Stillen – Baby stirbt
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