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Auf Gran Canaria müssen Halter nun auch Hunde-Urin entfernen


In Gran Canarias Hauptstadt Las Palmas hat der Stadtrat eine skurrile Novelle verabschiedet. Teile der neuen Regelung klingen absolut nachvollziehbar. Andere hingegen wirken - zumindest bezogen auf die Praxis - wahrlich seltsam. Davon betroffen: Halter von Hunden, die größer als "Handgepäck" sind, und Katzen.

Von Johannes Bornewasser – zuletzt aktualisiert: – Lesedauer: 2 Minuten 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Die Hinterlassenschaften von Hunden zu entfernen, gehört in Europa fast flächendeckend zur Normalität. Doch auf Gran Canaria müssen Hunde-Besitzer neben Beuteln für das große Geschäft auch eine Flasche Wasser mit sich führen. Denn auch der Urin soll ab sofort entfernt werden.

Was von der deutschen Satire-Website “Der Postillion” vor rund drei Jahren noch als Spaß-Meldung veröffentlicht wurde, gehört auf der Kanaren-Insel eigentlich schon seit 2017 zur Realität. Durch die neue Verordnung möchte der Stadtrat nun jedoch auch in der täglichen Anwendung des bisher im Alltag eher ignorierten Gesetzes ernst machen und verankerte in der neuen Verordnung sogar ein Verbot für Seife oder Bleichmittel: “Zum Verdünnen des Urins sollte nur Wasser verwendet werden”, heißt es wörtlich.

Gran Canaria: Skurrile Strafen, doch sinnvoller Tierschutz-Vorstoß

Nachvollziehbarer wirkt da schon der Part zum Thema Tierschutz: Die Verordnung sieht Strafen zwischen 1.502,54 Euro und 15.025,30 Euro für das Aussetzen oder Misshandeln von Tieren sowie die Förderung von Hundekämpfen vor. Insbesondere letztere sind auf den Kanaren immer wieder ein inoffizielles Thema: Eine besonders skrupellose Hundekampf-Mafia war noch Anfang 2017 auf Teneriffa hochgenommen worden.

Außerdem soll auch das Füttern von Tauben auf öffentlichen Plätzen bestraft werden. Demnach werden rund 150 Euro fällig, wenn sich Besucher oder Einheimische nicht an das Verbot halten.

“Handgepäckgroße” Hunde dürfen auf Gran Canaria in Bussen und Bahnen fahren

Und auch die Beförderung von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln soll mit der Novelle Reglementiert werden. War das Mitführen von Hunden bisher in allen Bussen und Bahnen uneingeschränkt erlaubt, sind ab sofort nur noch Hunde, die den üblichen Handgepäck-Größen (maximal 45x35x25 Zentimeter) entsprechen und sieben Kilogramm Körpergewicht nicht überschreiten, erlaubt. Ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich Begleithunde – sofern die hilfsbedürftigen Besitzer dabei sind.

Und auch Personen, die sich um wildlebende Katzen kümmern, werden nach der neuen Regelung stärker in die Pflicht genommen: Kümmert sich eine Person um eine oder mehrere Katzen, muss sie ab sofort dafür Sorge tragen, dass das Tier in ein Register eingetragen und kastriert bzw. sterilisiert wird.

Hunde-Urin vs. Wildpinkler in Las Palmas

Wie alltagsfähig das neue Gesetz ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Immerhin werden insbesondere durch die gesetzlich festgelegte, seifenlose Verdünnung des Hunde-Urins die entsprechenden Flecken in erster Linie deutlich vergrößert. Und besonders zu einschlägigen Fiestas, bei denen erfahrungsgemäß menschliche Wildpinkler die ganze Stadt in einen bisweilen unerträglichen Urin-Nebel hüllen, wird sich die ganze Absurdität dieses Teils der Novelle zeigen.


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Johannes Bornewasser s/w

Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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